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SFDR-Informationen in Bezug auf die EIG EuroInvestor GmbH

EuroInvestor (LEI: 529900159SI3PYQTRA35) ist eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlicht die nachfolgenden Informationen in Zusammenhang mit der Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR).

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Nachhaltigkeitspolitik und die Verwaltungs- und Investitionsentscheidungsprozesse von EuroInvestor im Allgemeinen, es sei denn, sie beziehen sich auf einen bestimmten von EuroInvestor verwalteten Spezial-AIF.

Artikel 3 der SFDR: Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

EuroInvestor bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse, ebenso wie in ihre laufenden Verwaltungsaktivitäten ein. "Nachhaltigkeitsrisiken" beziehen sich auf Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die bei Eintritt eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Anlage haben könnten. Die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist für EuroInvestor ein wichtiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit.

Investitionsentscheidung

Im Rahmen der Due Diligence von neuen Immobilienprojekten bewertet EuroInvestor verschiedene Nachhaltigkeitsfaktoren, um ein umfassendes Profil der Investitionsmöglichkeit zu erhalten und auf deren Basis die Nachhaltigkeitsrisiken systematsich zu bewerten. In den Due Diligence-Prozess werden sowohl ESG-Kriterien als auch Prozesse der Projektpartner einbezogen.

Um Investitionen mit besonders hohen Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen, werden Beteiligungen an Immobilienprojekten nur eingegangen, wenn nach Kenntnis von EuroInvestor:

  • sich das kalkulierte Mietniveau für die zukünftigen Mieter als im Markt vergleichbar und bezahlbar darstellt.
  • der tatsächliche Bedarf an zusätzlichem Wohnraum durch Wachstumsprognosen für den Standort unterlegt sind.
  • die Finanzierungsquote planmäßig 65% der Gesamtinvestitionskosten nicht übersteigt.
  • der Entwicklungspartner eine plausible Absicherungsstrategie in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen mitberücksichtigt hat (z.B. über Versicherungen).
  • der Entwicklungspartner sich zur Einhaltung von Arbeitsstandards auf der Baustelle verpflichtet.

Jedes Investment wird zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung anhand der dargestellten Kriterien überprüft. EuroInvestor wird den Kriterienkatalog fortlaufend anpassen.

Regelmäßige Überprüfung

Die Geschäftsführung von EuroInvestor überprüft die Verfahren zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue Risiken sowie die Anforderungen der Investoren berücksichtigt werden.

Artikel 4 der SFDR: Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Erklärung zur Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Artikel 4 der SFDR bildet einen Rahmen zur Schaffung von Transparenz in Bezug auf etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principle Adverse Impacts - PAI"). Dazu müssen Finanzmarkteilnehmer wie EuroInvestor bestimmte Informationen (ab dem 01. Januar 2023 unter Berücksichtigung sog. Regulatory Technical Standards (RTS)) offenlegen. Derzeit berücksichtigt EuroInvestor keine etwaigen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da sie der Auffassung ist, dass die ihr von den Partnern und Dienstleistern zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die Investitionen nicht ausreichen, um dies zu ermöglichen. EuroInvestor wird die Entwicklung im Bereich der zur Verfügung stehenden Informationen beobachten und prüfen, ob es zukünftig sinnvoll möglich ist, die von Art. 4 der Offenlegungsverordnung (einschließlich der zukünftigen RTS) geforderten Informationen offenzulegen.

Artikel 5 der SFDR: Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Informationen über die Vergütungspolitik

EuroInvestor verfügt als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht über eine Vergütungsrichtlinie (Vergütungspolitik) gemäß den Vorgaben des KAGB. Sofern jedoch gesonderte Nachhaltigkeitsaspekte für den Verantwortungsbereich von Mitarbeitern relevant sind, werden diese in die Mitarbeiter- und Leistungsbeurteilung integriert.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2022